Trauung

Die Trauung ist das öffentliche Bekenntnis von Braut und Bräutigam zu einem gemeinsamen Leben nach Gottes Willen. Gottes Hilfe und Segen wird für das Paar erbeten und zugesprochen. So ist die Trauung einerseits ein von der Kirche verantworteter Gottesdienst, zugleich aber auch Anlass zu einem Familienfest, das lange in schöner Erinnerung bleiben soll. So ist es gut, wenn die Trauung beides verbindet: Elemente der reichen christlichen Tradition einerseits und individuelle, persönliche Anliegen des Brautpaars und seiner Familien andererseits.

Liebesschlösser mit Riesenherz
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Der Pfarrer oder die Pfarrerin ist für den Gottesdienst verantwortlich und kümmert sich um die Liturgie, den rechten Ablauf der Trauung. Ihre Geistlichen sind Profis in Gottesdienstgestaltung und verfügen über viel Erfahrung, wie man einen schönen, stimmungsvollen Gottesdienst feiert. Sie können ihm oder ihr vertrauen und die Gestaltung in seine oder ihre Hände legen. Wenn Sie eigene Vorschläge einbringen wollen, wird er oder sie gerne versuchen, diese in die Vorbereitung der Trauung einzubeziehen.

Ökumenische Trauung

Ist einer der beiden Partner katholisch, ist ein Traugottesdienst zusammen mit einem Priester oder Diakon möglich. Katholische Christen benötigen dazu die "Befreiung von der Formpflicht". Sie muss im zuständigen katholischen Pfarramt beantragt werden.

Trauung von Geschiedenen

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Trauung von Paaren möglich, bei denen ein oder beide Partner geschieden sind. Sie muss vom zuständigen Dekan genehmigt werden. Eine sehr rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Pfarramt ist dringend erforderlich.

Hochzeit in der Kirche
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Vorbereitung

Bitte klären sie ihren Trautermin mit dem Pfarramt ab, bevor sie ihre Gaststätte/Festsaal anmieten. Trotz wohlwollender Bemühungen sind leider nicht immer alle Wunschtermine erfüllbar.

In der Regel finden danach zwei Vorgespräche mit dem Pfarrer/der Pfarrerin statt. Im ersten geht es darum, sich kennen zu lernen und über das Wesen einer christlichen Ehe ins Gespräch zu kommen. Außerdem werden erste wichtige Punkte abgesprochen, z.B. über die Mitgestaltung und Mitwirkung durch Angehörige und Freunde. So hat das Brautpaar ausreichend Zeit zur weiteren Vorbereitung und Planung.

Bei einem zweiten Treffen wird der genaue Ablauf des Traugottesdienstes durchgegangen und festgelegt und es werden letzte Absprachen getroffen.

Die kirchliche Trauung setzt die standesamtliche Trauung voraus. Zum Traugottesdienst müssen sie daher die standesamtliche Bescheinigung der Eheschließung mitbringen.

Die Ansprache legt in der Regel den Trauspruch aus. Wenn sie noch kein biblisches Wort gefunden haben, das Sie einander mit auf den gemeinsamen Lebensweg geben wollen, finden sie im Internet Vorschläge unter www.trauspruch.de.

Die Traufrage kann auch durch ein gegenseitiges Versprechen ersetzt werden. Formulierungen dafür finden Sie hier.

Organist an der Orgel
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Musik

In der Regel sorgt der Organist oder die Organistin der Kirchengemeinde für eine festliche Gestaltung des Gottesdienstes und begleitet die gemeinsam gesungenen Lieder. Musikalische Beiträge des Brautpaars oder von Verwandten oder Freunden können dazu eine schöne Ergänzung liefern.

Manchmal gestalten Chöre oder Musikgruppen, die von den Eheleuten bestellt werden, die Musik im Traugottesdienst. Deren Programm ist unbedingt mit dem Pfarrer/der Pfarrerin abzustimmen. Auf jeden Fall gehören zwei gemeinsam gesungene Lieder aus dem Gesangbuch dazu.

Schmuck

Beide Kirchen bieten einen sehr schönen, würdevollen Rahmen für einen Traugottesdienst. Zahllose Christinnen und Christen haben hier schon gebetet und gesungen, waren betrübt oder dankbar. Das spürt man an der Atmosphäre dieser Kirchen. Für besonderen Blumenschmuck sind die Brautleute verantwortlich. Eine Absprache mit Mesner oder Mesnerin sollte bei Zeiten erfolgen. Sie stehen aufgrund ihrer Erfahrung mit kompetentem Rat zur Seite.

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Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Die bayerische Landessynode hat im Frühjahr 2018 den Weg frei gemacht für eine öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in der Kirche. Neben der „Trauung“ von heterosexuellen Paaren und dem „Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung“ zwischen einem evangelischem Christen und einem Nicht-Christen wird es künftig eine dritte Form geben: Die „Segnung“ gleichgeschlechtlicher Paare im Gottesdienst. Demnächst soll eine Handreichung mit einer liturgischen Ordnung zur Durchführung der Segnung erscheinen.